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Überprüfung Darlehensabwicklung Probleme mit der Darlehensabwicklung
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| Darlehensbetrag: | EUR | 100.000,-- |
| Wert der Immobilie: | EUR | 30.000,-- |
| Zusatzsicherheit (LV): | EUR | 10.000,-- |
| Offener Restbetrag: | EUR | 60.000,-- |
Je nach Bonität des Erwerbers muss dieser dann noch einen Betrag X bezahlen (z. B. einen Teilbetrag aus EUR 60.000,--), auf den Restbetrag verzichtet dann die Bank. Unsere Kanzlei führt dererlei Abwicklungen auch ohne Vorliegen von Schadensersatz- oder Rückabwicklungsansprüchen auf Anlegerseite durch. Dabei ist natürlich das Interesse auf Anlegerseite, möglichst wenig noch zuzubezahlen, wichtig ist, dass die Bonität des Kunden auch möglichst negativ dargestellt werden kann. Je „hässlicher die Braut ist“, um so eher kann mit Verzichten gerechnet werden.
Wer Probleme mit seiner Darlehensabwicklung hat, für den lohnt sich im Regelfall eine Erstberatung, um auszuloten, wie er seine Situation verbessert und abschließend eine Lösung entweder selbst oder mit anwaltlicher Hilfe erzielen kann.
Vorneweg kann dies auch über ein Formular mit überschaubaren Kosten geprüft werden.
Vorsorgende Beratung
Gerade in Ansehung der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise sind Banken, große Anlagegesellschaften und auch freie Vermittler massiver den je tätig, Kunden „sicherere“ und „gewinnbringende“ Anlageformen zu vermitteln. Die Vergütungen für diese Vermittlungen werden von Investmentgesellschaften, Banken und Versicherungen bezahlt, also haben diese Vermittler in aller erster Linie und teilweise ausschließlich ein eigenes Interesse, Produkte zu vermitteln. Dies ist wohlgemerkt auch durchaus legitim. Dem Anleger muss dies jedoch bewusst sein, weshalb wir dringlichst raten, jedwegliche Anlageform, insbesondere auch solche zur Altersvorsorge, vorher durch erfahrene Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater überprüfen zu lassen, sei es bei
- Lebensversicherungen, insbesondere fondsgebundenen Lebensversicherungen (oftmals mit Totalverlustrisiko!)
- Bausparverträgen
- geschlossenen und offenen Fonds (z.B. Immobilienfonds, Windkraftfonds u.ä.)
- Anleihen jedweglicher Art (z.B. von Banken, Industrieunternehmen, aber auch bei ausländischen Staatsanleihen).
Kompliziertere Anlageformen, die der Kunde nicht sofort selbst versteht, sollten ohnehin nie als Kapitalanlageform gewählt werden. Überall dort, wo eine Rendite oder ein Gewinn von derzeit über 5% versprochen wird, ist große Skepsis geboten.
Probleme mit Ihrer Geldanlage?
Sie haben Probleme mit dem was in Prospekten zugesichert wurde oder ein Vermittler Ihnen versprochen hatt e? Die Rendite stimmt nicht, die Beteiligung, bzw. der Anteil ist kaum oder gar nichts mehr wert? Oder Ihr Anteil/Beteiligung an Ihrer Anlage ist nicht kündbar oder veräußerbar?
Dies sind exemplarische Fragen, die sich Erwerber von Geldkapitalanlagen stellen. Häufig sind es Fonds (z.B. Beteiligungsfonds, Medienfonds) oder andere konzeptionell schon sehr fragwürdige Anlageformen (Finanzderivate, Hedgefonds, Termingeschäfte u.a.) die Erwerbern „verkauft“ werden. Wir vertreten insbesondere Anleger und prüfen Haftungsmöglichkeiten von Beteiligten. Häufig ist es sinnvoll, eine sogenannte Erstberatung vorzunehmen, um die Möglichkeiten eines Vorgehens abzuklären.
Unsere Kanzlei ist überregional seit Beginn der 90er Jahre spezialisiert auf Bank- und Kapitalanlagerecht.
